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WALDPLAN

Die Forstwirtschaft in den Staatsforsten wird nach den Forsteinrichtungsplänen geführt, die alle 10 Jahre für die Oberförstereien erstellt werden.

Der Forsteinrichtungsplan für die Oberförsterei Świebodzin für die Jahre 2008-2017 wurde vom Büro für Forsteinrichtung und Forstliche Geodäsie Abteilung in Gorzów Wlkp.  auf der Grundlage des Vertrags Nr. ZL-2710-23/06 vom 28.11.2006 erstellt, der zwischen dem Auftragnehmer und der Regionalen Direktion der Staatsforste in Zielona Góra abgeschlossen wurde.